AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der M-Kapital GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB bilden einen Bestandteil des zwischen der M-Kapital GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages über die Vermittlung von Finanzanlagen.
1.2. Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht.
1.3. Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung die der Unwirksamen wirtschaftliche am nächsten kommt oder die entsprechende gesetzliche Regelung.

 

2. Leistungsumfang

2.1. Die M-Kapital vermittelt Finanzanlagen.
Abhängig von den Wünschen und Anlagezielen des Kunden erbringt die M-Kapital GmbH gegenüber dem Kunden eine Vermittlungstätigkeit und keine Anlageberatung.
Bereits bestehende Anlagen des Kunden werden nicht bezüglich ihrer Zweckmäßigkeit, ihrer Höhe, ihrer Rendite und ihrer Risiken bewertet. Die M-Kapital GmbH erbringt insoweit auch keine Beratungsleistungen.
2.2. Die M-Kapital schließt keine Verträge im Namen des Kunden ab und nimmt keine Anlagebeträge des Kunden entgegen.

 

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Qualität einer Finanzanlagenvermittlung hängt wesentlich davon ab, über welche Informationen der Finanzanlagenvermittler hinsichtlich der persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Kunden, dessen Grundabsicherungen, dessen Kenntnisse und Erfahrungen mit Finanzanlagen, des Anlageziels und gewünschten Anlagezeitraums des Kunden sowie dessen Risikobereitschaft verfügt. Der Kunde wird daher der M-Kapital GmbH entsprechende Auskünfte erteilen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Dies gilt insbesondere bei der Finanzanlagevermittlung.

 

4. Vergütung

Die M-Kapital GmbH erbringt ihre Vermittlungsleistungen gegen Entgelt. Die Vergütung wird in Form von Provisionen von dem Produktgeber an die M-Kapital GmbH entrichtet. Sie ist zum Einen in den Zahlungen, welche der Kunde für die Finanzanlage erbringt, enthalten oder wird zum Anderen von dem Produktgeber aus Eigenmitteln an die M-Kapital GmbH entrichtet. Über die Höhe der vom Produktgeber zugesagten Provision wird in der jeweiligen „Dokumention des Finanzanlagenvermittlungsgesprächs“ schriftlich Auskunft erteilt.
Erbringt die M-Kapital GmbH nach Zeichnung einer Finanzanlage bzw. nach Abschluss eines Vertrages über eine Finanzanlage durch den Kunden diesem gegenüber Serviceleistungen – z.B. Besprechungen mit dem Kunden und/oder dessen Steuerberater oder Zusammenstellung von Unterlagen, so ist sie berechtigt, dem Kunden die erbrachten Leistungen zu einem Stundensatz von 120,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Entstehen der M-Kapital GmbH in diesem Zusammenhang Aufwendungen (z. B. Reisekosten), so ist sie des Weiteren berechtigt, dem Kunden die entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

 

5. Haftung

Die M-Kapital GmbH haftet nur für Schäden, die sie, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen des Kunden gegenüber der M-Kapital GmbH gelten die gesetzlichen Regelungen. Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der M-Kapital GmbH verjähren jedoch, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Verjährung bereits zu einem früheren Zeitpunkt eintritt, spätestens in 5 Jahren von ihrer Entstehung an.