Risikohinweise
Die M-Kapital eröffnet privaten Anlegern lukrative Geldanlagemöglichkeiten in ausgesuchten Immobilienprojekten vornehmlich in wachstumsstarken Städten Bayerns und Baden-Württembergs. Trotz genauen wirtschaftlichen Berechnungen und Marktprognosen zum finanziellen Erfolg des Bauprojekts bestehen dennoch, wie grundsätzlich auch bei anderen Investitionen, Risiken für das eingesetzte Kapital, die bis zum Totalverlust führen können. Legen Sie nur Geldbeträge an, deren Totalverlust Sie wirtschaftlich verkraften können. Um die Risiken zu minimieren, ist es ratsam den Investitionsbetrag auf mehrere Investitionsprojekte verschiedener Emittenten zu verteilen. Vor der Zeichnung vergewissern Sie sich, dass Sie alle Angaben und Risiken der angebotenen Investition vollständig verstanden haben und lassen Sie sich gegebenenfalls von einer fachkundigen Person wie Rechtsanwälte oder Steuerberater oder qualifizierten Instituten beraten. Weitere Informationen zu Investitionsrisiken werden je nach dem Geldanlageangebot in dem jeweiligen Investitionsprospekt oder Angebotsdatenblättern dargelegt.
Bei den durch M-Kapital angebotenen Geldanlagen handelt es sich um Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Der Anleger investiert seine Anlagesumme per Darlehensvertrag direkt in die Projektgesellschaft des jeweiligen Bauvorhabens. Diese ist Emittent und Darlehensnehmerin. M-Kapital hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff oder Verfügung über den Investitionsbetrag des Anlegers.
Im Fall einer Liquidation oder Insolvenz des Emittenten/Darlehensnehmers steht das nachrangige Darlehen erst nach der Rückzahlung von vorrangigen Ansprüchen, wie z.B. Bankdarlehen oder Handwerkerrechnungen zur Rückzahlung an, vorausgesetzt, dass ausreichend freie Liquidität zur Verfügung steht.
Der in den Nachrangdarlehen vereinbarte qualifizierte Rangrücktritt bedeutet für den Anleger, dass sofern die zu leistenden Zinszahlungen oder die Rückzahlung des Darlehensbetrages zu einer Überschuldung oder Insolvenz des Unternehmens führen würden, vom Anleger eine Stundung gewährt werden muss und die Zahlungen vorerst ausbleiben. Das Unternehmen nimmt erst wieder Zahlungen an die Anleger auf, wenn sie dadurch nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist. Das Nachrangdarlehen steht allerding im Vorrang zum Eigenkapital und Gewinnen in der Gesellschaft. Es besteht keine Nachschusspflicht für den Anleger.
M-Kapital ist kein Emittent oder Herausgeber der jeweiligen Emissionsangebote zu den entsprechenden Immobilienprojekten. Die auf M-Kapital zur Verfügung gestellten Informationen über Immobilienprojekte werden ausschließlich vom Bauträger/Emittent gestellt und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die M-Kapital GmbH führt keine Produktprüfung der Beteiligungsangebote durch. Sie ist Vermittler und nimmt keine Empfehlungen gegenüber dem Kunden für diese Angebote vor. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente übernimmt die M-Kapital GmbH keinerlei Gewähr. Die Entscheidung des Anlegers zur Investition in Nachrangdarlehen findet ausschließlich auf Basis der vom Bauträgers/Emittenten zur Verfügung gestellten Informationen statt. M-Kapital übernimmt keinerlei Haftung für die in den Emissionsunterlagen des Emittenten gemachten Aussagen und Angaben zum Anlageangebot. Jegliche Haftung für Schäden aus den hier zur Verfügung gestellten Informationen ist ausgeschlossen.